Hausordnung (wie bei uns aushängend in der Fassung 12/2017)
Liebe Gäste!
Kino ist ein Ort der Unterhaltung, Spannung und Fantasie, aber auch ein Ort der Gemeinschaft. Damit diese Gemeinschaft von uns allen als positiv erlebt wird, gibt es ein paar Regeln, die für jeden Kinobesuch in unserem Haus gelten:
Jugendschutz ist wichtig, Filme haben Altersgrenzen – wir achten darauf!
Kinder und Jugendliche dürfen grundsätzlich nur Zutritt zu solchen Filmvorführungen erhalten, die für ihr jeweiliges Alter von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) freigegeben worden und zu bestimmten Zeiten beendet sind.
Darüber hinaus dürfen Kinder ab 6 Jahren in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person auch solche Filmveranstaltungen besuchen, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben sind. Dies bedeutet NICHT, dass diese Filme damit ab 6 Jahren geeignet sind, sondern lediglich, dass der Gesetzgeber eine Erlaubnis in den Verantwortungsbereich der Eltern übergibt.
Auszüge aus dem geltenden Jugend-Schutzgesetz (JuSchG) finden Sie an der Informationswand und die Altersfreigaben der laufenden Filme im Spielplan. Fragen beantworten unsere Mitarbeiter gern.
Bestehen Zweifel über das Alter unserer minderjährigen Gäste, sind wir verpflichtet, deren Alter zu überprüfen. Wer sich in einem solchen Fall nicht ausweisen kann oder will (durch Pass, Personalausweis, Schülerausweis pp.), darf daher keinen Eintritt erhalten.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Piraten leben gefährlich – ganz besonders im Kino!
Filmpiraterie ist kein Kavaliersdelikt. Sie verursacht mit steigender Tendenz jährlich enorme wirtschaftliche Schäden im mehrstelligen Millionen-Euro-Bereich. Filmpiraterie – also zum Beispiel jede Art der Aufzeichnung von Filmen im Kinosaal – ist eine strafbare Handlung. Wir sind unseren Lieferanten (Filmverleihfirmen) gegenüber verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um Filmpiraterie im Kino zu unterbinden. Dazu gehört auch, dass wir im Verdachtsfall Taschen, Rucksäcke pp. stichprobenartig kontrollieren können. Sie sind nicht verpflichtet, eine solche Kontrolle zu akzeptieren; wir behalten uns im Falle einer Weigerung aber vor, Ihnen evtl. keinen Eintritt zu gewähren. Außerdem weisen wir darauf hin, dass wir jegliche Pirateriehandlung – also abfilmen im Kinosaal, Tonaufzeichnungen etc. – sowohl den Strafverfolgungsbehörden als auch unseren Lieferanten anzeigen und die Beschlagnahme von Aufzeichnungsgeräten veranlassen werden; auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behalten wir uns vor.
Haltet unser Kino „sauber“!
Wir investieren Ideen, Arbeit und Geld, um unseren Gästen ein möglichst breites und qualitativ hochwertiges Angebot an Getränken, Snacks, Süßigkeiten etc. anzubieten. Auch aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass Mitnahme und Konsum von alkoholischen Fremdgetränken in den Kinosälen nicht gestattet ist. Wir möchten Ihnen aber ansonsten nicht gleich jegliche andere Mitbringsel untersagen und tolerieren dies, solange Sie davon bitte keinen Müll hinterlassen. Im Übrigen stehen für den Restmüll der bei uns erworbenen Produkte ausreichend Abfallbehälter und Flaschensammler bereit, weshalb wir Sie bitten würden, Ihren Sitzplatz möglichst wieder so sauber zu verlassen, wie Sie ihn vorgefunden haben.
Ohne Eintrittsberechtigung läuft nichts!
Jeder Gast, der in unserem Haus einen Film anschaut, muss für diesen eine gültige Eintrittskarte / -berechtigung gekauft haben und dies auch für die gesamte Dauer des Kinobesuchs nachweisen können. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird auch von Kontrolleuren unserer Lieferanten überprüft, die uns bei Regelverstößen schadensersatzpflichtig machen.
Gäste, die im Kinosaal angetroffen werden, ohne einen passenden Ticketnachweis erbringen zu können, sind daher zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 50 Euro verpflichtet und erhalten Hausverbot.
Eine (freiwillig angebotene) Rücknahme/Stornierung von bereits gekauften Tickets erfolgt über den Ticketshop zu den dort ausgewiesenen Bedingungen oder direkt an unseren Kinokassen – hier bis spätestens 30 Minuten vor der entsprechenden Vorstellung und mit einem Preisabschlag von 1,- Euro pro Ticket (max. jedoch 3,-)
Zum Schluss:
Wir haften insbesondere bei Sachschäden – auch wenn unsere Erfüllungsgehilfen sie verursachen – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; bei Personenschäden (Leben , Körper, Gesundheit) haften wir für Verschulden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Bei Stromausfall, Feuer etc. möglichst Panik vermeiden! Beachten Sie die Anweisungen unseres Personals. Alle Rettungswege und Notausgänge sind markiert und auch bei Stromausfall beleuchtet.
Wenn Sie das Kino und seine Nebenräume so ordentlich hinterlassen, wie Sie es selber gerne vorfinden möchten, dann nützt dies allen Gästen. Beanstandungen melden Sie bitte sofort unserem Servicepersonal.
Das Hausrecht wird durch den Eigentümer/Betreiber, seinen Theaterleiter oder dessen Stellvertreter ausgeübt. Bitte leisten Sie den Anweisungen unseres Personals Folge.
Und wenn Sie jetzt noch so freundlich sind, im Kinosaal Ihr HANDY auszuschalten, wünscht Ihnen das Aibvision-Team GUTE UNTERHALTUNG UND VIEL SPASS !